Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 09.01.1997 - C-143/95 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6059
EuGH, 09.01.1997 - C-143/95 P (https://dejure.org/1997,6059)
EuGH, Entscheidung vom 09.01.1997 - C-143/95 P (https://dejure.org/1997,6059)
EuGH, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - C-143/95 P (https://dejure.org/1997,6059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Socurte u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 5
    1 Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Mitteilung - Begriff - Übermittlung des Wortlauts der Handlung

  • EU-Kommission

    Kommission / Socurte u.a.

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Zuschusses des Europäischen Sozialfonds für ein Programm über Maßnahmen der beruflichen Bildung ; Möglichkeit des Mitgliedsstaates zur Stellungnahme vor Erlass einer Entscheidung

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2950/83 Art. 6 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 173 Abs. 5; ; EG-Vertrag Art. 191

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Mitteilung - Begriff - Übermittlung des Wortlauts der Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.01.1997 - C-143/95
    36 Hierzu ist festzustellen, daß die vom Gericht vorgenommene Würdigung der ihm vorgelegten Beweise nicht in Frage gestellt werden kann, es sei denn, es wird nachgewiesen, daß das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat (vgl. insbesondere Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42).
  • EuGH, 05.03.1980 - 76/79

    Könecke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.01.1997 - C-143/95
    21 Hierzu hat das Gericht auf die ständige Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel/Kommission, Slg. 1986, 887, und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14; Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29) hingewiesen; danach müsse, falls eine Bekanntgabe oder Mitteilung nicht vorliege, derjenige, der Kenntnis vom Bestehen eines ihn betreffenden Rechtsakts habe, dessen vollständigen Wortlaut binnen angemessener Frist anfordern, jedoch laufe unter dieser Voraussetzung die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlange, so daß er sein Klagerecht ausüben könne (Randnr. 49).
  • EuGH, 06.07.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.01.1997 - C-143/95
    21 Hierzu hat das Gericht auf die ständige Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel/Kommission, Slg. 1986, 887, und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14; Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29) hingewiesen; danach müsse, falls eine Bekanntgabe oder Mitteilung nicht vorliege, derjenige, der Kenntnis vom Bestehen eines ihn betreffenden Rechtsakts habe, dessen vollständigen Wortlaut binnen angemessener Frist anfordern, jedoch laufe unter dieser Voraussetzung die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlange, so daß er sein Klagerecht ausüben könne (Randnr. 49).
  • EuGH, 13.07.1989 - 58/88

    Olbrechts / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.01.1997 - C-143/95
    Fehlt es daran, könnte der betroffene Dritte nämlich nicht mit Genauigkeit Inhalt und Gründe der fraglichen Handlung erfahren und wäre daher nicht in der Lage, gegen diese Entscheidung sachgerecht Klage zu erheben (vgl. zu Artikel 191 insbesondere das Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 58/88, Olbrechts/Kommission, Slg. 1989, 2643, Randnr. 10).
  • EuGH, 05.03.1986 - 59/84

    Tezi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.01.1997 - C-143/95
    21 Hierzu hat das Gericht auf die ständige Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel/Kommission, Slg. 1986, 887, und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14; Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29) hingewiesen; danach müsse, falls eine Bekanntgabe oder Mitteilung nicht vorliege, derjenige, der Kenntnis vom Bestehen eines ihn betreffenden Rechtsakts habe, dessen vollständigen Wortlaut binnen angemessener Frist anfordern, jedoch laufe unter dieser Voraussetzung die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlange, so daß er sein Klagerecht ausüben könne (Randnr. 49).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    Auszug aus EuGH, 09.01.1997 - C-143/95
    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Mai 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 7. März 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93 (Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften die Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses des Europäischen Sozialfonds für das Vorhaben Nr. 860012/P1 betreffend ein Programm über Maßnahmen der beruflichen Bildung in Portugal im Jahr 1986 (im folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat.
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuGH, 09.01.1997 - C-143/95
    21 Hierzu hat das Gericht auf die ständige Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel/Kommission, Slg. 1986, 887, und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14; Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29) hingewiesen; danach müsse, falls eine Bekanntgabe oder Mitteilung nicht vorliege, derjenige, der Kenntnis vom Bestehen eines ihn betreffenden Rechtsakts habe, dessen vollständigen Wortlaut binnen angemessener Frist anfordern, jedoch laufe unter dieser Voraussetzung die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlange, so daß er sein Klagerecht ausüben könne (Randnr. 49).
  • EuGH, 10.01.2002 - C-480/99

    Plant u.a. / Kommission und South Wales Small Mines

    10 und 42) und vom 9. Januar 1997 in der Rechtssache C-143/95 P (Kommission/Socurte u. a., Slg. 1997, I-1, Randnr. 36) sowie auf den Beschluss vom 6. Oktober 1997 in der Rechtssache C-55/97 P (AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1997, I-5383, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2012 - C-478/11

    und Sicherheitspolitik - Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor,

    22 - In diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. Januar 1997, Kommission/Socurte u. a. (C-143/95 P, Slg. 1997, I-1, Randnr. 31), in dem festgestellt wird, dass "die Mitteilung von Gemeinschaftshandlungen ... notwendig die Übermittlung einer detaillierten Darstellung des Inhalts und der Gründe der mitgeteilten Handlung umfasst.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

    (11) - Hingewiesen wird insoweit auf das Urteil vom 9. Januar 1997 in der Rechtssache C-143/95 P (Kommission/Socurte u. a., Slg. 1997, I-1), sowie auf das Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 19), in dem der Gerichtshof auf seine ständige Rechtsprechung verwies, nach der eine schlichte Praxis des Rates Regeln des EG-Vertrags nicht abändern und folglich auch kein Präjudiz schaffen kann, das die Organe der Gemeinschaft bei der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage binden würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,30386
Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95 (https://dejure.org/1996,30386)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.07.1996 - C-143/95 (https://dejure.org/1996,30386)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - C-143/95 (https://dejure.org/1996,30386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,30386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Sociedade de Curtumes a Sul do Tejo Ldª (Socurte), Revestimentos de Cortiça Ldª (Quavi) und Sociedade Transformadora de Carnes Ldª (Stec).

    Rechtsmittel - Europäischer Sozialfonds - Klagefrist - Verletzung wesentlicher Formvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.07.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95
    (10) - Vgl. nur Urteil vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86 (Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14); Urteil vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93 (Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29).
  • EuGH, 25.05.1993 - C-199/91

    Foyer culturel du Sart-Tilman / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95
    Die Kommission beruft sich übrigens zu Unrecht auf das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-199/91(17), um ihren Standpunkt zu rechtfertigen.
  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95
    (12) - Vgl. etwa das Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtsache C-304/89 (Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 17).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95
    1 Das von der Kommission im vorliegenden Fall eingelegte Rechtsmittel richtet sich gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. März 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93(1).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95
    (10) - Vgl. nur Urteil vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86 (Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14); Urteil vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93 (Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29).
  • EuG, 08.05.1996 - T-19/95

    Adia Interim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Öffentlicher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95
    Siehe nun auch Urteil vom 6. Mai 1996 in der Rechtssache T-19/95 (Adia interim/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung, Randnr. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht